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   BGH, 20.03.1952 - 3 StR 1141/51   

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https://dejure.org/1952,579
BGH, 20.03.1952 - 3 StR 1141/51 (https://dejure.org/1952,579)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1952 - 3 StR 1141/51 (https://dejure.org/1952,579)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1952 - 3 StR 1141/51 (https://dejure.org/1952,579)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 308
  • NJW 1952, 901
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 05.10.1962 - GSSt 1/62

    Überprüfung der Zuständigkeit des Tatsachengerichts durch das Revisionsgericht -

    Das war niemals anders, weder in den Anfängen des Jugendstraf- und -Strafverfahrenerechts, als die Jugendsachen im Wege der Geschäftsverteilung einer bestimmten Gerichtsabteilung zugewiesen wurden, noch unter der Geltung des Jugendgerichtsgesetzes 1923 (§ 17 Abs. 1 Satz 2, § 19 Abs. 3; RGSt 58, 331, 332; RG DJ 1938, 45; RG HRR 1939, 447; 1939, 1452) und des Reichsjugendgerichtsgesetzes (§ 21; BGHSt 2, 308).
  • BGH, 20.02.1963 - 4 StR 411/62

    Verletzung der Pflicht zur Anmeldung von den in der sowjetischen Besatzungszone

    Der Bundesgerichtshof ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die in § 401 AbgO a.F. neben der Strafe zwingend vorgeschriebene Einziehung der steuerpflichtigen Erzeugnisse und zollpflichtigen Waren, hinsichtlich derer die Steuerhinterziehung nach § 396 AbgO begangen worden ist, bzw. des Wertersatzes, falls die Einziehung nicht vollzogen werden kann, sowie der Beförderungsmittel, die der Täter zur Begehung der Tat benutzt hat, den Verfassungsgrundsätzen nicht widerspricht (vgl. BGHSt 1, 351, 353, 356 [BGH 09.10.1951 - 1 StR 139/51]; 2, 311 [BGH 20.03.1952 - 3 StR 1141/51]und 328, 332; 3, 1 ff und 227; 4, 344; 6, 4 und 11; 8, 70; 13, 399; 1 StR 4/58 vom 9. Juni 1959 S. 37, insoweit in BGHSt 13, 190 nicht abgedruckt; 4 StR 439/60 vom 16. August 1961; 4 StR 523/60 vom 16. August 1961.; BGHZ 27, 69 und 382).
  • BGH, 15.05.1952 - 3 StR 153/52

    Rechtsmittel

    Wie der Senat in dem zum Abdruck bestimmten Urteil vom 20. März 1952 - 3 StR 1141/51 - bereits ausgesprochen und im einzelnen dargelegt hat, sind für die Besetzung der Jugendkammer diejenigen Bestimmungen massgebend, die für die Besetzung der Strafkammer im Rahmen der allgemeinen Gerichtsverfassung gelten.
  • BGH, 28.07.1955 - 1 StR 198/55

    Rechtsmittel

    Für ihre Besetzung waren die Bestimmungen massgebend, die für die Besetzung der Strafkammern innerhalb der allgemeinen Gerichtsverfassung galten (BGHSt 2, 308).
  • BGH, 19.02.1953 - 5 StR 806/52

    Rechtsmittel

    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, gelten hierfür jedoch keine besonderen Vorschriften (BGHSt 2, 308).
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